FAQ

Auf dieser Seite findest du Fragen und Antworten zur LiederLobby.

Auf dieser Seite findest du Fragen und Antworten zur LiederLobby.

Wer oder was genau ist die LiederLobby?

Die LiederLobby ist ein Verein von und für Liedermachende, also Musiker und Musikerinnen, die eigene Lieder und Songs schreiben und diese aufführen. Typischerweise umfasst das Songwriting eine ganze Reihe unterschiedlicher Aspekte: Komponieren, Texten einerseits, aber auch Performen und Vermarkten andererseits. In diesem breiten Feld schafft die LiederLobby ein Netzwerk, in welchem sich Gleichgesinnte organisieren und austauschen können. Die LiederLobby betreibt eine eigene Webseite mit Artikeln, Künstlerportraits und einer gemeinsamen Konzertagenda. Ausserdem veranstaltet sie einmal pro Jahr die Liedermacherplattform KaLIEDoskop und ist Mitorganisator der Liedbühnen Château Chanson und Rencontre Chanson. Die LiederLobby organisiert sich als Nonprofit-Verein mit fünfköpfigem Vorstand und hält einmal pro Jahr eine Generalversammlung ab.

Wer kann Mitglied der LiederLobby werden?

Die LiederLobby steht grundsätzlich allen offen, die sich mit den Grundgedanken des Vereins identifizieren und diesen fördern möchten. Aktive Liedermachende sind ebenso angesprochen, wie Gönner:innen oder Sponsor:innen, die selber zwar keine Lieder schreiben, aber Liedermachende an sich unterstützen möchten. Es besteht die Möglichkeit, Vereinsmitglied zu werden oder einfach eine Spende auf unser Konto zu überweisen.

Kann ich auch als Newcomer beitreten oder muss ich Profi sein?

Die LiederLobby wendet sich ausdrücklich an alle Liedermachenden, ungeachtet ihrer bisherigen künstlerischen Laufbahn.

Wie kann ich mich anmelden?

Indem du das Beitrittsformular online ausfüllst.

Was kostet der Mitgliederbeitrag und wer setzt diesen fest? Wie überweise ich das Geld?

Der Mitgliederbeitrag kostet pro Mitglied (egal ob aktiv oder passiv) Fr. 80.- pro Jahr und wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Überweisung erfolgt nach Erhalt der Rechnung (Versand im Anschluss an die Jahresversammlung oder bei einem Neueintritt) direkt auf das Konto der LiederLobby: 3400 Burgdorf, PC-Nr. 60-300161-6. Nach Möglichkeit bevorzugen wir elektronische Überweisungen (keine Spesen).

Wozu berechtigt mich der Mitgliederbeitrag?

Nach Bezahlung des Mitgliederbeitrages hast du Anrecht auf die Nutzung unserer Webseite (Mitgliederportraits, Konzertagenda, Artikel). Ebenfalls erhältst du per Newsletter regelmässig die aktualisierte Mitgliederliste sowie Infos zur LiederLobby. Der Mitgliederbeitrag berechtigt dich auch zu einem vergünstigten Eintritt bei Château Chanson (Fr. 25.- statt Fr. 45.-). Im Übrigen erhältst du die in den Statuten aufgeführten Rechte (u.a. Teilnahme und Stimmrecht an der Jahresversammlung).

Welcher Unterschied besteht zwischen «Mitgliederbeitrag» und «Spende»?

Bei Überweisung des Mitgliederbeitrages wirst du gemäss Statuten Mitglied des Vereins (mit allen Rechten und Pflichten). Die Höhe des Mitgliederbeitrages ist fix und für alle Mitglieder gleich. Bei einer Spende kannst du den Betrag selber festlegen und wirst nicht Mitglied des Vereins (dein Name erscheint somit nicht auf der Mitgliederliste).

Wo finde ich die Statuten der LiederLobby?

Auf unserer Webseite via diesen Link.

Organisiert die LiederLobby für mich zusätzliche Auftritte?

Nein, die LiederLobby ist weder ein Veranstalter, noch eine Künstleragentur. Das Akquirieren von Auftritten ist und bleibt somit Sache der Künstler:innen.

Wann wurde die LiederLobby gegründet und wo steht der Verein heute?

Die Lobby wurde im Dezember 2005 gegründet und hat sich seitdem in verschiedenen Bereichen (Projekte, Webseite, Mitgliederzahl) stetig entwickelt. Aktuell zählt der Verein rund 85 Mitglieder.

Welche Anlässe werden von der LiederLobby organisiert?

Die LiederLobby veranstaltet die Liedermacherplattform KaLIEDoskop und ist Mitorganisator der Liedbühnen Château Chanson und Rencontre Chanson. Die Informationen dazu erfolgen jeweils per Newsletter sowie auf der Website.

Ich schreibe Lieder auf Italienisch, Französisch, Rätoromanisch – kann ich trotzdem Mitglied werden?

Ja, gerne! Obwohl die LiederLobby in der Deutschschweiz gegründet wurde – und sich vor allem zu Beginn stark für das Mundart-Lied einsetzte – sind wir sehr daran interessiert, auch Liedermachende aus anderen Regionen aufzunehmen. Im Rahmen von Château Chanson achten wir auch darauf, dass neben deutschsprachigen Liedermachenden auch weitere Regionen und Sprachen vertreten sind. Nebst Italienisch und Französisch trifft dies natürlich insbesondere auch auf das Rätoromanische zu.

Ich bin Singer/Songwriter und schreibe Lieder auf Englisch – fördert die LiederLobby auch Lieder auf Englisch?

Leider nein. Die LiederLobby wurde mit der Idee gegründet, dass englische Liedermachende bereits ausreichend (durch diverse andere Stellen) gefördert werden. Selbstverständlich kannst du bei uns Mitglied oder Gönner werden, aber in Anlehnung an unsere Statuten berücksichtigen unsere offiziellen Plattformen (KaLIEDoskop, Château Chanson und Rencontre Chanson) grundsätzlich die erwähnten Sprachen Deutsch (Hochdeutsch/Mundart), Französisch, Italienisch, Rätoromanisch.

Interessiert?

Dann fülle doch Beitrittsformular online aus.